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Presseschau: Schweiz gibt Raubkunst an Italien zurück


Die italienische Polizei hat am Freitag in Rom 337 gestohlene Archäologie-Funde präsentiert. Sie waren in Genf beschlagnahmt worden.

Überraschende Präsentation: Heute Freitag wurden im Kolosseum in Rom 337 gestohlene Artefakte gezeigt, die in der Schweiz beschlagnahmt worden sind.

Die Artefakte aus der etruskischen Zeit und der römischen Antike, darunter grosse Vasen, Marmorstatuen, Bronzengegenstände und Fragmente von Fresken aus Pompeji haben einen Gesamtwert von rund 20 Millionen Franken.

Im Visier der Operation «Andromeda», die zur Beschlagnahmung geführt hatte, war der Brite Robin Symes. Der Händler archäologischer Funde hatte seine Gesellschaften in die Schweiz verlegt, nachdem er in England mit der Justiz in Konflikt geraten war. Bei dieser Operation konnte ein in Basel lebender Zwischenhändler identifiziert werden, der im Auftrag Symes’ und anderer reicher Kunden einen ausgedehnten Handel mit gestohlenen Funden trieb. Als Basis für den Handel diente der Freihafen Genf.

Dort wurden Ende 2009 in den Lagern eines wichtigen japanischen Kunsthändlers 20’000 archäologische Funde beschlagnahmt. Mehrere davon stammten aus illegalen Ausgrabungen in Italien. Der japanische Kunsthändler, der die Artefakte legal erworben hatte, stellte keine Besitzansprüche. So wurden die Gegenstände jetzt nach Italien zurückgebracht, wo sie vor den Augen überraschter Touristen am Freitag im Kolosseum gezeigt wurden.

Vorbildliche Schweiz

«Wir wollen, dass diese Meisterwerke den Regionen zurückgegeben werden, aus denen sie stammen», sagte der Carabinieri-General Giovanni Nistri, der für den Schutz der italienischen Kunstschätze zuständig ist. Er lobte die Schweizer Behörden für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit gestohlenen Kunstschätzen.

Die Schweiz hat neben Italien etwa auch mit Peru, Griechenland, Ägypten und Kolumbien bilaterale Vereinbarungen getroffen, die den Handel mit illegalen Kulturgütern ahnden und die Rückführung des Raubguts in die Ursprungsländer regeln. Diese Abkommen basieren auf dem 2005 in Kraft getretenen Kulturgütertransfergesetz.
(dj/sda)

Quelle: BaZ online, 16.07.2010
http://bazonline.ch/kultur/kunst/Schweiz-gibt-Raubkunst-an-Italien-zurueck/story/11871321

2010-07-29, Lorenz E. Baumer

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