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Presseschau: Gesetz gegen den schlechten Ruf

Am 1. Juni tritt in der Schweiz das Kulturgütertransfergesetz in Kraft. Angenommen unter dem Eindruck der Plünderungen in Bagdad, soll es die Schweiz endlich von ihrem dubiosen Ruf als Drehscheibe des illegalen Kunst- und Antikenhandels befreien.

Von Genevieve Lüscher

Man stelle sich vor, der Unspunnenstein sei im Völkerkundemuseum in Kairo unter «Kuriosa» zu bewundern. Oder der Bundesbrief liege in einer Vitrine in Istanbul, der Silberschatz von Augusta Raurica im British Museum in London. Das ist nicht so abwegig, wie es klingt. Ende des 19. Jahrhunderts gründete die Schweiz ein Landesmuseum, unter anderem, um dem Ausverkauf von Pfahlbaubronzen ins Ausland Einhalt zu gebieten. Heute sind Raubgrabungen in der dicht besiedelten Schweiz kaum mehr möglich. Aber in abgelegenen Gebieten werden nach wie vor Kirchen und Kapellen ihrer Kunstschätze beraubt; und eine wahre Plage sind die Metallsuchgänger, die auf der Jagd nach Münzen archäologisches Gelände durchwühlen.
Antiquitäten dieser Art sind für den internationalen illegalen Kunsthandel Petitessen. Dort geht es um ganz andere Geschäfte, um Geschäfte in Milliardenhöhe mit antiken Vasen, Terrakotten, Ikonen oder mit der sogenannt primitiven Kunst, hauptsächlich aus Afrika. Die Verschiebung der geraubten Kulturgüter aus den meist armen Herkunftsländern in reiche Käufernationen steht heute gemäss Interpol zusammen mit dem Drogen- und Waffenhandel an der Spitze unrechtmässiger Handelsgeschäfte. Die Kunsthandelsnationen Italien, Frankreich, Grossbritannien und USA haben Massnahmen ergriffen und die Unesco-Konvention von 1970 ratifiziert, die den illegalen Kunsthandel bekämpft. Die Schweiz zierte sich. Als einziges Land in Mitteleuropa kannte sie bisher keine spezifischen Regelungen zum Kunsthandel. «Es ist leichter, eine apulische Vase in die Schweiz einzuführen als eine Tomate», pflegte Andrea Rascher vom Bundesamt für Kultur zu sagen.

Schweizer Spezialitäten
Die Folge der Gesetzlosigkeit war, dass sich die Schweiz zu einer Drehscheibe des illegalen Kunsthandels entwickelte. «Wir hatten immer mehr mit Rechtshilfegesuchen aus dem Ausland zu tun», sagt Rascher. Eines der Probleme sei die in der Schweiz sehr kurze Ersitzungsfrist, das heisst: Ein gestohlenes Gut, das von einem gutgläubigen Käufer erworben wird, kann bereits nach fünf Jahren vom rechtmässigen Besitzer nicht mehr zurückgefordert werden. Eine andere Schweizer Spezialität der fragwürdigen Art sind die Zollfreilager, in denen Güter dubioser Herkunft jahrelang - am besten eben fünf Jahre - parkiert und «gewaschen» werden können. Es ist durchaus möglich, dass hier geraubte Objekte aus dem irakischen Nationalmuseum von Bagdad lagern und auf kaufkräftige Interessenten warten.
Nun gebietet die Schweiz diesem imageschädigenden Treiben Einhalt: Am 1. Juni tritt das neue Kulturgüter-transfergesetz in Kraft, das die Ein-und Ausfuhr von eigenen und fremden Kulturgütern regelt, den internationalen Austausch zwischen Museen fördert und dem Kunsthandel gewisse Sorgfaltspflichten auferlegt.
«Es war ein langer Weg», sagt Cornelia Isler-Kerenyi, Präsidentin der Sektion Kultur der Schweizerischen Unesco-Kommission: 1970 wird die Konvention der Unesco in Paris verabschiedet. Über zwanzig Jahre lässt sich die Schweiz Zeit, bis sie 1992 endlich die Ratifizierung beschliesst. 1998 gibt der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz in Auftrag. Der Entwurf wird im Jahr 2000 in die Vernehmlassung geschickt und mit wenigen Ausnahmen sehr positiv beurteilt: Fast alle Museen und kulturellen wie wissenschaftlichen Organisationen befürworten ihn. Vornehmlich der Antikenhandel fürchtet um seine Pfründe und lässt einen Gegenvorschlag ausarbeiten. 2002 finden die Beratungen in den eidgenössischen Kommissionen statt, der Gegenvorschlag findet - eine Ergänzung ausgenommen - kein Gehör. Diese Ergänzung allerdings ist für den Kunsthandel folgenschwer: Das vom Bundesamt für Kultur vorgeschlagene Gesetz auferlegte ursprünglich die neuen Sorgfaltspflichten nur dem Umgang mit «Kulturgütern im engeren Sinn», das heisst: hauptsächlich mit den archäologischen, ethnologischen und sakralen Objekten; demzufolge war neuzeitliche Kunst davon ausgenommen. Die Ergänzung aus dem Gegenentwurf nun erweitert die Sorgfaltspflicht auf quasi alle existierenden Kulturgüter - eine Verschärfung des Gesetzes zum Nachteil des Kunsthandels! «Das war überhaupt nicht unsere Intention», sagt Rascher, «uns ging es vor allem um den Schutz der speziell gefährdeten, identi-tätsstiftenden Kulturgüter.» Man munkelt - wen wundert's? -, die Händler moderner Kunst ärgerten sich sehr über die Suppe, die ihnen die Antiken-Lobby da eingebrockt hat.
Das Gesetz wurde vom Parlament am 20. Juni 2003 - vor dem Hintergrund der Plünderungen im Irak - angenommen. Im letzten Moment schafften es die Kunsthändler doch noch, auf die Verordnung Einfluss zu nehmen. Isler-Kerenyi ist empört: «Das Vorgehen von Bundesrat Couchepin, nach Abschluss der Vernehmlassung den Text auf Druck nur einer Partei zu ändern, ist undemokratisch. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn sich Calmy-Rey so etwas erlaubt hätte.» Die Privatsammler sind nun ausgeklammert. Die wichtigeren Punkte - die Verlängerung der Ersitzungsfrist und die Umorganisation der Zollfreilager -gelten indes weiterhin.

Das Gesetz dürfte wirken
Lorenz Hornberger, Vizedirektor des Museums Rietberg in Zürich, ist froh über das neue Gesetz: «Wir werden in gewissen Fällen im Ausleihverkehr mit ausländischen Museen etwas mehr Papierkram erledigen müssen, aber das spielt sich ein.» Er ist überzeugt, das Gesetz werde Auswirkungen haben. So sei der illegale Handel mit Terrakotten aus Mali in die USA praktisch zum Erliegen gekommen, seit zwischen den beiden Ländern bilaterale Verträge existieren. Für Julien Reinhard von der «Erklärung von Bern» hängt der Erfolg davon ab, wie die Kontrollstelle im Bund dotiert sein wird. «Das Gesetz ist gut, aber wenn die Mittel fehlen, seine Einhaltung zu kontrollieren, nützt es wenig.» Für ihn ist auch klar, dass sich die Schweiz jetzt nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen kann. Das nächste, wesentlich schärfere Gesetz gegen den Kulturgüterhandel, die Unidroit-Konvention, steht vor der Tür.

Galeristen und Auktionshäuser sehen neuer Regelung gelassen entgegen
Der Direktor der Art Basel, Samuel Keller, lässt ausrichten, die Art Basel sei vom neuen Kulturgütertransfergesetz nur sehr marginal betroffen. Bernd Dütting von der Galerie Beyeler in Basel konstatiert: «Dieses Gesetz macht uns keine Sorge.» Und Cyrill Koller, der Chef des gleichnamigen Zürcher Auktionshauses, findet gar: «Das Gesetz wird aufgebauscht.» Wer sich im Schweizer Kunsthandel umhört, traut seinen Ohren kaum. Die Branche, die vor der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern gegen Plünderung, Raub und illegalen Handel im Juni 2003 Sturm lief und den Kunsthandelsplatz Schweiz in der Bedeutungslosigkeit versinken sah, übt sich in Gelassenheit.
«Das Gesetz kann ein Gütesiegel werden», fügt Viktor Gisler von der Zürcher Galerie Mai 36 bei, denn erfasst würden davon Grauzonen, die «nicht ganz sauber sind», und das sei «sehr zu begrüssen». Das klingt ganz im Sinne von Andrea Rascher, dem federführenden Beamten für das Gesetz im Bundesamt für Kultur: «Bis vor fünf Jahren galt die Schweiz bei der Unesco als Hehlernation im Kunsthandel. Unter 5 Prozent schwarzen Schafen mussten die anderen 95 Prozent leiden. Das wollten wir abstellen. Wir festigen den guten Ruf des Kunsthandelsplatzes Schweiz. Sammler fürchten nichts mehr als unsaubere Ware.»
Dem stimmen die Kunsthändler ohne weiteres zu. Name, Adresse und schriftliche Verkaufsberechtigung derjenigen, die Werke anbieten, haben sie ohnehin schon erhoben. Jetzt kommen Nationalität und Geburtsdatum dazu. Dass Händler und Auktionshäuser zur Wahrung ihres guten Rufes ein zusätzliches Gesetz gebraucht hätten, finden sie einigermassen «an den Haaren herbeigezogen», wie Walter Feilchenfeldt bemerkt, der Präsident des Schweizerischen Kunsthandelsverbandes. Die Pflicht zur Abklärung der Herkunft von Werken, die ihnen angeboten werden, erfüllen sie schon lange aus eigenem Interesse. Rückfragen beim «Art Loss Register», dem grössten internationalen Verzeichnis verschwundener Kunst, sind selbstverständlich. «Wir lassen seit ein paar Jahren unsere Auktionskataloge für alle Objekte ab 1000 Euro checken», sagt Cyrill Koller.
Das Gesetz und sein Anliegen sind im Kunsthandel weit weniger umstritten als die Art und Weise, in der es zustande kam. Ein ganzer Berufsstand geriet zunächst unter Generalverdacht, illegale Kunstdrehscheiben zu betreiben, wie das im Ausland gebetsmüh-lenhaft wiederholt wurde. Dass neu über jeden Kunden ein Dossier und ein Inventar anzulegen seien, empörte die Händler besonders; dank einer Intervention von Pascal Couchepin und Christoph Blocher ist diese Forderung gestrichen.
«Die Schweiz will päpstlicher sein als der Papst», beschreibt Feilchenfeldt die Atmosphäre aus seiner Sicht und ortet ein allgemeines Klima der Missgunst: «Kunsthändler gelten schnell als die Bösen, weil sie mit Kunst Geld verdienen. Dabei sind die meisten grossen Sammlungen mit Hilfe von Händlern zustande gekommen. Da ist es grotesk, ihnen einen unrechtmässigen Umgang mit Kulturgut zu unterstellen.»
Als besonders problematisch wird der Begriff des «bedeutungsvollen Kulturgutes» empfunden, das im neuen Gesetz geschützt werden soll. Wie wird das definiert? Während Länder wie Italien, Frankreich oder Deutschland Listen führen, auf denen Händler nachschauen können, was ausgeführt werden darf, hat das Schweizer Parlament es abgelehnt, die Kunsthändler auf eine Liste zu verpflichten. Laut Rascher sei das Bundesamt für Kultur aber dabei, für Kulturgüter im Besitz des Bundes ein Verzeichnis zu erstellen, das die Kantone um ihre Bestände ergänzen sollen. Es soll, ähnlich wie in Deutschland, auf Unverzichtbares konzentriert sein, wird jedoch «frühestens in fünf, sechs Jahren» fertig.
Ob sich bis dahin für den Schweizer Kunsthandel mit dem neuen Gesetz im Alltag viel ändert, bleibt abzuwarten. Dass Kunst, anders als in den USA, mit Mehrwertsteuer belegt ist, halten viele Händler für das weit grössere Malaise.
Gerhard Mack

Quelle: NZZ am Sonntag, 29. Mai 2005, Hintergrund

2005-05-29, Lorenz E. Baumer

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